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BVerwG, 09.03.1960 - V C 23.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Braunschweig, 17.12.1957 - III A 221/57
- BVerwG, 09.03.1960 - V C 23.58
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- BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.03.1960 - V C 23.58
Zivilbevölkerung Ostpreußens verhängten Maßnahmen im allgemeinen ihren Grund nicht in Sicherheitserwägungen der Truppe hatten, vielmehr vorwiegend dem Zwecke dienten, durch den Zwangseinsatz der deutschen Bevölkerung die Aufgaben zu bewältigen, die der durch den Krieg geschaffene Zustand der Zerstörung und des Stillstands des öffentlichen Lebens gestellt hatte (vgl. das den Parteien mitgeteilte Urteil vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237] und das Urteil vom 26. November 1958 - BVerwG V C 457.56 -). - BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56
Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1960 - V C 23.58
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts greift diese Vorschrift aber nur ein, wenn die Arbeitsverpflichtung von vornherein der ausschlaggebende Festnahmegrund war (vgl. das Urteil vom 14. Januar 1959 [BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]] und das erwähnte Urteil vom 2. Dezember 1959). - BVerwG, 26.11.1958 - V C 457.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.03.1960 - V C 23.58
Zivilbevölkerung Ostpreußens verhängten Maßnahmen im allgemeinen ihren Grund nicht in Sicherheitserwägungen der Truppe hatten, vielmehr vorwiegend dem Zwecke dienten, durch den Zwangseinsatz der deutschen Bevölkerung die Aufgaben zu bewältigen, die der durch den Krieg geschaffene Zustand der Zerstörung und des Stillstands des öffentlichen Lebens gestellt hatte (vgl. das den Parteien mitgeteilte Urteil vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237] und das Urteil vom 26. November 1958 - BVerwG V C 457.56 -). - BVerwG, 02.12.1959 - V C 341.57
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigungsleistungen wegen Verrichtung von …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1960 - V C 23.58
Hierfür ist der Grund der Festnahme maßgebend, und dieser muß in Sicherheitserwägungen der Gewahrsamsmacht zu finden sein (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1959 - BVerwG (V C 341.57)/(V C 124.59) -).